AGB

Nutzungsbedingungen für "YGO" der YGO GmbH

1. Geltungsbereich, Allgemeines

1.1

Anbieter der website ygotrips.com ist die YGO GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin (nachfolgend: "YGO").

1.2

Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Nutzung der website einschließlich zukünftiger Versionen. YGO widerspricht der Geltung anderer Bedingungen.

1.3

Die Nutzung der Website ist kostenlos.

1.4

YGO bietet die Nutzung der Website nur an für eine Tätigkeit, die nicht unternehmerisch i.S.d. § 2 UStG ist oder gegenüber umsatzsteuerbefreiten Unternehmern nach § 19 Abs. 1 UStG.

1.5

Die Version dieser Nutzungsbedingungen in englischer Sprache, ist nicht rechtverbindlich, sondern lediglich eine Übersetzung. Im Fall von Widersprüchen zwischen der englischen und deutschen Version dieser Nutzungsbedingungen, ist die Version in deutscher Sprache maßgebend und hat Vorrang vor der Version in englischer Sprache.


2. Vertragsgegenstand

2.1

Die Website wird nur so zur Verfügung gestellt, wie sie von YGO herausgegeben wird. YGO übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Website und vereinbart mit dem Nutzer auch keine bestimmte Beschaffenheit. Der Nutzer hat auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Funktionalität oder Beschaffenheit. YGO kann die website jederzeit verändern und Funktionen ganz oder teilweise entfernen oder um Funktionen erweitern, insbesondere durch Updates und neue Versionen. Beschreibungen des Funktionsumfanges sind daher rein informativ.

2.2

Nutzer haben die Möglichkeit auf die in der Website angezeigten Inhalte zuzugreifen, um sich für Reisen inspirieren zu lassen und Reisen zu planen. Darüber hinaus können Nutzer eigene Inhalte für die Veröffentlichung auf der Website einreichen. Nutzer haben keinen Anspruch darauf, dass Inhalte tatsächlich auf der Website veröffentlicht werden. YGO hat das Recht, eingereichte Inhalte aus beliebigen Gründen nicht zu akzeptieren.

2.3

Auf der Website können Nutzer Reiseangebote von unabhängigen Dritten (Reiseunternehmen) ansehen. Buchungen von Reiseangeboten erfolgen aber nicht auf der Website, sondern über die externe Plattform des Reiseunternehmens. YGO wird nicht Vertragspartner des Nutzers bei der Reisebuchung. Es handelt sich bei sämtlichen Reiseangeboten und -leistungen um Fremdleistungen, für die YGO nicht verantwortlich ist. YGO vermittelt die Reiseleistung auch nicht, sondern stellt diese nur zur Ansicht bereit. YGO überprüft nicht, ob die Angaben zu Reiseangeboten aktuell, vollständig oder zutreffend sind. Für diese Reiseangebote gelten die Bedingungen, Informationen und Datenschutzhinweise des jeweiligen Reiseunternehmens.

2.4

YGO stellt die technische Infrastruktur zur Anzeige von Inhalten über die Website bereit. Die Inhalte werden dabei ausschließlich von den Nutzern und Reiseunternehmen zur Verfügung gestellt.

2.5

Die Website kann Links zu und Einbindungen von anderen externen Seiten enthalten, deren Inhalte nicht durch YGO beeinflusst werden können. Diese wurden bei der erstmaligen Link-Setzung überprüft. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die verlinkten Inhalte im Nachhinein von den jeweiligen Anbietern verändert werden. YGO überprüft die Inhalte, auf die sie auf ihrer Website verweist, regelmäßig, aber nicht ständig auf Veränderungen. Für die Überprüfung von Links, die der Nutzer in seine eignen Inhalte einbindet, ist der Nutzer selbst verantwortlich.


3. Verantwortung für Zugangsdaten, Nutzungsrecht

3.1

Die persönlichen Zugangsdaten des Nutzers sind geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern. Kennwörter sind sicher zu wählen und in regelmäßigem Abstand zu ändern.

3.2

Der Nutzer wird den Zugang zum Nutzer-Account (Benutzerkennung und Kennwörter) nicht an Dritte weitergeben. Die Nutzung des Accounts durch Dritte ist nicht gestattet. Alle Handlungen und Erklärungen, die mit den Zugangsdaten des Nutzers vorgenommen werden, werden dem Nutzer zugerechnet.

3.3

Der Nutzer ist für unter seinem Account getätigte Handlungen verantwortlich, es sei denn, er hat diese Handlungen nicht zu vertreten. Zu vertreten hat der Nutzer dabei auch die Nutzung durch Dritte, die durch ein Verschulden des Nutzers ermöglicht wird. Der Nutzer stellt YGO von dadurch entstehenden Schäden frei.

3.4

Der Nutzer wird YGO unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten. Unabhängig davon bleibt der Nutzer verpflichtet, in einem solchen Fall selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr möglicher Gefahren durchzuführen, etwa die unverzügliche Änderung bekannt gewordener Zugangsdaten und/oder Passwörter.

3.5

Der Nutzer hat sicherzustellen, dass Nachrichten von YGO ihn erreichen. Zu diesem Zweck ist die von dem Nutzer angegebene E-Mail-Adresse aktuell zu halten. Spamfilter und Filterregeln sind ordnungsgemäß einzustellen und das Postfach regelmäßig abzurufen.


4. Nutzerverhalten, verbotene Nutzungen

Es ist verboten Schadsoftware wie Viren, Würmer, Trojaner u.ä. auf der Website zu verbreiten.


5. Haftung

5.1

Die nachfolgenden Regelungen zur Haftung und Gewährleistung von YGO gelten für alle Schadensersatz-, Mangel-, oder an deren Stelle tretenden Ersatzansprüche des Nutzers aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) nicht aber für Ansprüche des Nutzers wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch YGO oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die YGO eine Garantie übernommen hat; die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von YGO oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen; nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die von § 69 oder § 70 TKG erfasst werden. Für vorstehende Ausnahmen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

5.2

YGO haftet für leichte oder einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, d.h. von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags oder den Vertragszweck ermöglichen oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht oder einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung YGO begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für YGO vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung von YGO für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5.3

YGO haftet für eine grob fahrlässige Schadensverursachung ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für YGO vorhersehbaren Schaden.

5.4

Die verschuldensunabhängige Haftung von YGO im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.

5.5

Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Pandemien, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways, Störungen im Bereich der Dienste von Carriern) hat YGO nicht zu vertreten.

5.6

YGO haftet gem. den gesetzlichen Vorschriften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5.7

Die Gewährleistungshaftung für Sach- und Rechtsmängel trifft YGO gem. den gesetzlichen Vorschriften nur bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.


6. Allgemeine Vorschriften

6.1

§ 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und Satz 2 BGB finden auf den Nutzungsvertrag zwischen YGO und den Nutzern, die keine Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sind keine Anwendung.

6.2

Erklärungen gegenüber YGO und gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner bedürfen zumindest der Textform (z.B. E-Mail), es sei denn zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschiften erfordern eine andere Form.

6.3

Erfüllungsort für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von YGO.

6.4

Ansprüche gegen YGO dürfen an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten werden. § 354a HGB bleibt unberührt.

6.5

Der Nutzer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. Die Aufrechnung ist dem Nutzer nur mit Gegenforderungen gestattet, die unbestritten, schriftlich von YGO bestätigt oder rechtskräftig festgestellt worden sind oder die dem Nutzer im Rahmen der Mangelgewährleistung zustehen.

6.6

Gutscheine, die von der Super Urlaub GmbH oder deren Marken, insbesondere kurzurlaub.de, ausgegeben wurden, sind auf der Plattform ygotrips.com sowie bei der YGO GmbH nicht einlösbar. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Gutscheine vor oder nach dem Inkrafttreten dieser Regelung erworben wurden.


7. Anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis zwischen YGO und dem Nutzer unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie die Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts finden dabei keine Anwendung. Ansprüche aus verbraucherschützenden Normen kann der Nutzer nach deutschem Recht oder nach dem Recht des EU-Mitgliedstaates, in dem er lebt, geltend machen.


8. Streitbeilegung für Verbraucher

8.1

Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Nutzer wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform erreicht der Nutzer unter: hier.

8.2

YGO ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.


9. Gerichsstand

9.1

Ist der Nutzer Kaufmann, liegt der ausschließliche Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen bei den staatlichen Gerichten am Sitz von YGO.

9.2

Ist der Nutzer Verbraucher und hat keinen Wohnsitz in Deutschland, aber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, liegt der ausschließliche Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen bei den staatlichen Gerichten am Sitz von YGO, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

9.3

Unberührt bleibt ein gesetzlich abweichend bestimmter Gerichtsstand, der nicht abbedungen werden kann.

9.4

Die Klage von YGO gegen den Nutzer an dessen allgemeinen Gerichtsstand bleibt zulässig.

Stand: August 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalterin holidays.ch GmbH


1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

1.1

Mit Ihrer Buchung bieten Sie dem Reiseveranstalter verbindlich den Abschluss eines Pauschalreisevertrags an. Der Vertrag kommt mit Annahme durch die Reiseveranstalterin holidays.ch GmbH, Kohlfirststraße 19, 78266 Büsingen am Hochrhein/Deutschland zustande. Bei oder unmittelbar nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die gebuchten Reiseleistungen enthält.

1.2

Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, ist diese als ein neues Angebot des Reiseveranstalters zu verstehen. Der Reisende kann das neue Angebot durch Erklärung oder auch durch schlüssiges Verhalten, wie beispielsweise Restzahlung oder Reiseantritt annehmen.


2. Zahlung

2.1

Um Ihnen die attraktivsten Urlaubsangebote anbieten zu können, nutzt der Reiseveranstalter vielfach spezielle Flugtarife, bei denen unabhängig von der tatsächlichen Durchführung des Fluges der Flugpreis sofort an den Fluganbieter bezahlt werden muss. Daher ist bei Buchung einer Pauschalreise der gesamte Reisepreis (100 %) sofort fällig.

2.2

Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet, ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und nach seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Erstattung der Kosten aus Buchung und Stornierung zu fordern.

2.3

Zahlungen über fremde Bankkonten oder Kreditkarten werden nur nach vorheriger schriftlicher und in Ausnahmefällen (fern)mündlicher Einwilligung des jeweiligen Konto- oder Karteninhabers akzeptiert.

2.4

Endet ein vereinbarter Zahlungseinzug aufgrund eines Verschuldens des Konto- oder Karteninhabers in einer Rückbelastung, werden die damit verbundenen Zusatzkosten weiterbelastet. Dies umfasst insbesondere die von der Bank bzw. dem Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellten Gebühren sowie eine Zusatzgebühr von 10 EUR pro Rückbelastung zur Deckung des damit verursachten Mehraufwands.


3. Haftungsbeschränkung, Fremdleistungen

3.1

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, beschränkt sich auf den dreifachen Reisepreis.

3.2

Der Veranstalter haftet nicht für Störungen oder Mängel, die bei Leistungen auftreten, die nach dem Inhalt des Reisevertrages nicht geschuldet sind (Fremdleistungen). Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme am Reiseziel.


4. Allgemeine Pass-, Visumserfordernisse und Gesundheitsvorschriften

Sie werden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Für die Einhaltung der Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente ist der Reisende selbst verantwortlich.


5. Rücktritt, Vertragsumschreibung auf einen anderen Reisenden und sonstige Vertragsänderungen

5.1

Tritt der Reisende vor Reisebeginn durch ausdrückliche Erklärung oder schlüssiges Verhalten(z. B. durch Nichterfüllung der Zahlungsvereinbarungen) von der Reise zurück oder tritt er diese nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Die Parteien vereinbaren hierfür folgende Stornopauschalen:

Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt werden dem Reisenden 40% des Reisepreises berechnet. Ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 70%, ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 90% und am Tag des Reiseantritts 95% des Reisepreises. Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen. Der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittpauschale übersteigenden konkreten Rücktrittschaden geltend zu machen.

5.2

Mehrkosten, die im Falle einer zulässigen Vertragsumschreibung auf einen Ersatzreisenden (Namechange) entstehen, werden Ihnen auf Nachfrage genannt.

5.3

Mit Ausnahme des gesetzlich geregelten Anspruchs auf Vertragsumschreibung sind beide Parteien an ihre vertragliche Abrede gebunden. Anderweitige vertragliche Änderungen auf Wunsch des Reisenden sind lediglich mit Zustimmung des Reiseveranstalters möglich. Hinsichtlich hierbei entstehender Mehrkosten gilt 5.2 entsprechend.


6. Reiseversicherung

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung einer Unterstützung oder einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod wird dringend empfohlen.


7. Gesetzliche Hinweise zur Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

7.1

Unter hier, stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Die holidays.ch GmbH nimmt derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Die europäische Online-Streitbeilegung-Plattform kann deshalb von unseren Kunden nicht genutzt werden.

7.2

Nach dem Gesetz sind wir auch dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass in Deutschland und Österreich folgende Verbraucherschlichtungsstellen bestehen:


Deutschland: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.,

Straßburger Str. 8, 77694 Kehl,

Telefon: 07851/7957940,

Fax: 07851/7957941, www.verbraucher-schlichter.de ,

E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de;


Österreich: Verbraucherschlichtung Austria,

Mariahilfer Strasse 103/1/18, A-1060 Wien,

Telefon: 01890/631122, Fax: 01890/631199, Website ,

E-Mail: office@verbraucherschlichtung.at;


Die holidays.ch GmbH nimmt derzeit jedoch auch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.


8. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Bei Buchung wird gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens informiert. Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter (hier) eingesehen werden.


9. Datenschutz

Hierzu verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung unter (hier)


10. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung des Pauschalreisevertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies weder die Gültigkeit der übrigen Bedingungen noch die Wirksamkeit des Pauschalreiseverhältnisses insgesamt.

Stand: 21.06.2022


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters Eurowings Holidays GmbH

für die Buchung von Pauschalreisen der Marken Eurowings Holidays und Holidays Last Minute

1. Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden mit der von Ihnen getätigten Buchung Inhalt des zwischen Ihnen und uns zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages (nachfolgend „Reisevertrag“). Durch diese Geschäftsbedingungen werden die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a-y BGB, 250 und 252 EGBGB ergänzt und ausgefüllt. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für die Vermittlung verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB. Diese Geschäftsbedingungen gelten ferner nicht für Geschäftsreisen, soweit mit Ihnen ein Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen abgeschlossen wurde.


2. Vertragsschluss

Pauschalreisen der Eurowings Holidays GmbH können auf verschiedenen Buchungswegen (z.B. Reisebüro, online…) erworben werden. Für alle diese Buchungswege gilt:

2.1 Grundlage des Angebotes sind ausschließlich unsere Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise in der Form, wie sie Ihnen bei der Buchung vorliegen. Einzelne Leistungsträger wie z.B. Hotels oder Beförderungsunternehmen sind nicht befugt, Ihnen gegenüber Zusicherungen zu machen oder Auskünfte zu erteilen, die den von uns übermittelten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Insbesondere Orts- und Hotelprospekte sind nicht verbindlich, soweit sie nicht durch unsere Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrages gemacht wurden.

2.2

a) Mit der von Ihnen getätigten Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

b) Zustande kommt der Reisevertrag erst mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung, die in Form der Zusendung Ihrer Reiseunterlagen (nachfolgend Reisebestätigung) auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger (welcher es Ihnen ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie Ihnen in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. Papier oder Email) erfolgt und die alle den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Angaben über die von Ihnen gebuchten Leistungen enthält. Soweit die Buchung der Reise unter gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312 b BGB) erfolgte, erhalten Sie die Reisebestätigung gemäß Artikel 250 §6 Abs 1 Satz 2 EGBGB in Papierform.

2.3

Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Der Ablauf der elektronischen Buchung wird Ihnen in der Anwendung erläutert.

b) Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars steht Ihnen eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben.

d) Soweit der Vertragstext von uns gespeichert wird, werden wir Sie darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichten.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bieten Sie uns den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an.

f) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages.

g) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung bei Ihnen zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.

2.4

Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen haben.

2.5

Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung/Buchung ab, sind wir 10 Tage an die Angaben in der Reisebestätigung, die als neues Angebot gilt, gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie innerhalb der Bindungspflicht Ihre Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.

2.6

Die von uns erteilten vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornierungspauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1,3-5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen uns und Ihnen ausdrücklich vereinbart wurde.

2.7

Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 VII, 312g II Satz1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und 651c BGB, die im Fernabsatz (per Brief, Katalog, Telefon, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste) abgeschlossen wurden, gemäß §§ 312ff BGB kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Reisevertrag nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letzten Fall besteht kein Widerrufsrecht.


3. Zahlungsbedingungen und Reiseunterlagen

3.1 Fälligkeit

3.1.1

Zur Absicherung von Kundengeldern bei Pauschalreisebuchungen haben wir, wie gesetzlich vorgeschrieben, eine Insolvenzsicherung bei der Deutsche Reisesicherungsfond GmbH abgeschlossen. Der entsprechende Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers wird Ihnen bei Vertragsschluss ausgehändigt. Ebenso ausgehändigt wird Ihnen der individuelle Zahlungsplan mit den Beträgen für Ihre An- und Restzahlung sowie gegebenenfalls die Berechnungsmethode der fälligen Beträge bei Rücktritt.

3.1.2 Sofern sich aus Ihrer individuellen Reisebestätigung kein anderer Zahlungsplan ergibt, werden folgende Anzahlungsbeträge mit Aushändigung des Sicherungsscheines sofort fällig.

3.1.3 Bei der Buchung einer Pauschalreise über unsere eigenen Vertriebskanäle (ew-holidays.com) wird nach Vertragsabschluss gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 50,00 Euro pro Person (ab 12 Jahren zum Reiseende) erhoben. Der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Anzahlung und der vereinbarten Vergütung (Restzahlung) ist 28 Tage vor Reisebeginn zu entrichten sofern feststeht, dass die Reise - wie von Ihnen gebucht – durchgeführt wird. Bei kurzfristigeren Buchungen (maximal 28 Tage vor Reisebeginn) ist der Reisepreis unmittelbar nach Zugang der Buchungsbestätigung in voller Höhe zur Zahlung fällig.

3.1.4 Bei der Buchung einer Pauschalreise im Fremdvertrieb wird nach Vertragsabschluss gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern feststeht, dass die Reise - wie von Ihnen gebucht – durchgeführt wird. Bei kurzfristigeren Buchungen (maximal 28 Tage vor Reisebeginn) ist der Reisepreis unmittelbar nach Zugang der Reisebestätigung in voller Höhe zur Zahlung fällig.

3.1.5 Leisten Sie die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und zu Ihren Gunsten kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und als Entschädigung die Rücktrittskosten gemäß Art. 5 Absatz 4 zu verlangen. Wir sind berechtigt, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 10,00 Euro zu erheben. Eine Gebühr von 10,00 Euro fällt ebenfalls an, sollte eine Rückbelastung seitens Ihrer Bank oder ihres Kreditkartenunternehmens erfolgen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.


3.2 Zahlungsmittel

3.2.1 Bis 15 Tage vor Reisebeginn können Zahlungen per SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen. Wir benötigen dafür ein entsprechendes Mandat, welches die Belastung Ihres Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Die Abbuchungen erfolgen zu den vorgenannten Zeitpunkten. Wir sind berechtigt, die Standardfrist von 14 Kalendertagen der Vorabankündigung für den SEPA-Lastschrifteneinzug auf bis zu einem Tag vor dem SEPA-Lastschrifteneinzug zu verkürzen.

3.2.2 Zahlungen können auch per Kreditkarte erfolgen. Wir benötigen dafür Ihr Einverständnis zur Abbuchung von Ihrer Kreditkarte. Teilweise ist im Onlinevertrieb ein weiteres Authentifizierungsverfahren erforderlich.

3.2.3 Kreditkarten Dritter werden nur nach vorheriger schriftlicher, in Ausnahmefällen auch (fern)mündlicher Einwilligung des jeweiligen Karteninhabers akzeptiert.

3.2.4 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr können Zahlungen auch per PayPal erfolgen.


3.3. Reiseunterlagen Die Reiseunterlagen werden Ihnen grundsätzlich direkt mit Annahme der Buchung übergeben bzw. übermittelt.


4. Leistungsänderungen vor Reisebeginn

4.1 Vor Reisebeginn können wir jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung vornehmen, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

4.2 Änderungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen gegenüber dem Vertragsinhalt, die nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Wir werden Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informieren.

4.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise angeboten haben.

4.5 Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht.

4.6 Wenn Sie auf unsere Mitteilung reagieren, dann können Sie entweder der von uns angebotenen Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.

4.7 Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf weisen wir Sie in der Erklärung nach Artikel 4.3 hin.

4.8 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.


5. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn

5.1 Sie können jederzeit vor Leistungsbeginn von dem Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.2 Treten Sie vor Reisebeginn von der Pauschalreise zurück oder treten Sie die Pauschalreise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben haben, welches auf Ihr Verlangen durch uns zu begründen ist. Wir haben die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraumes zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleitungen festgelegt.

Diese von uns festgelegte Rücktrittspauschalen finden keine Anwendung, sofern Sie eine Gruppenbuchung für mehr als 9 Personen vorgenommen haben. Für diese Fälle gilt die individuell mit Ihnen vereinbarte Regelung.

5.4 Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung, nach dem folgende Pauschalen Anwendung finden:

5.4.1 Für die Marke Eurowings Holidays:

• Für Buchungen bis 18 Tage vor Reisebeginn ist eine Stornierung am Buchungstag selbst sowie bis zum 3. Tag nach Buchung kostenfrei

• Für Buchungen bis 14 Tage vor Reisebeginn 50,00 Euro Pauschalbetrag pro Reisenden (ab 12 Jahren zum Reiseende)

• Bis 1 Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises

• Am Tag des Reisebeginns/bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises

5.4.2 Für die Marke Holidays Last Minute:

• Bis 30 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises

• Bis 15 Tage vor Reisebeginn 70% des Reisepreises

• Bis 1 Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises

• Am Tag des Reisebeginns/bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises

5.4.3 Für die Fanreise 1. FC Köln Trainingslager der Eurowings Holidays GmbH:

Für Buchungen bis 32 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises Ab dem 31. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises Ab dem 14. Tag vor Reisebeginn sowie bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises


5.5 Auf Ihr Verlangen sind wir verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Ihnen bleibt darüber hinaus der Nachweis unbenommen, die uns zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihnen geforderte Entschädigungspauschale oder, uns sei durch Ihren Rücktritt überhaupt kein Schaden entstanden.

5.6 Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine individuell berechnete Entschädigung zu fordern. Diese kann höher oder niedriger sein als die Entschädigungspauschale. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und auf Ihr Verlangen zu begründen.

5.7 Wenn für den Fall Ihres Rücktritts die vorstehend unter Artikel 5.4 festgelegten Pauschalen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht wirksam vereinbart sein sollten, behalten wir uns vor, anstelle der Pauschale die konkrete Entschädigung (§ 651h Abs. 2 Satz 2 BGB) zu verlangen, die die dem Preis ihrer Pauschalreise abzüglich der uns ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderwärtiger Verwendung ihrer Reiseleistungen entspricht. Auf Ihr Verlangen haben wir die Höhe der konkreten Entschädigung zu begründen.

5.8 Sind wir infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des vereinbarten Reisepreises verpflichtet, haben wir die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.


6. Umbuchung / Gebühr Ersatzperson (Namensänderung)

6.1 Nach Vertragsschluss haben Sie bis 14 Tage vor Reisebeginn einen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Zusätzliche Gebühren werden hierfür nicht erhoben, jedoch haben Sie eventuelle Preisdifferenzen zu tragen, die durch die Umbuchung entstehen. Der neue Reisepreis bestimmt sich nach dem für die Umbuchung maßgeblichen Tarif für die betreffenden Reiseleistungen. Eine Umbuchung auf die identischen Reise ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen gegenüber eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Artikel 250 § 3 EGBGB abgegeben haben. In diesem Fall ist eine Umbuchung kostenlos möglich.

6.2 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Leistungsbeginn können Sie auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns spätestens sieben Tage vor Leistungsbeginn zugeht. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

6.3 Gegenüber unseren Leistungsträgern eventuell entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Wir haben Ihnen einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten tatsächlich Mehrkosten entstanden sind. Ihnen bleibt unbenommen den Nachweis zu führen, dass durch den Eintritt des Dritten keine oder wesentlich geringere Mehrkosten entstanden sind.

6.4 Der ursprünglich angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den vereinbarten Reisepreis für den vereinbarten Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.


7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsmäßiger Erbringung wir bereit und in der Lage waren, aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so haben Sie keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des geleisteten Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die einzelnen Leistungsträger bemühen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.


8. Mitwirkungspflichten des Reisenden / Mängelanzeige / Abhilfeverlangen / Kündigung

8.1 Sollten Sie die für den Antritt Ihrer Reise erforderlichen Reiseunterlagen nicht rechtzeitig innerhalb der Ihnen mitgeteilten Fristen erhalten haben, so informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie Ihre Pauschalreise gebucht haben, bitte umgehend.

8.2 Wird Ihre Pauschalreise nicht oder nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt diese Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre.

8.3 Soweit wir infolge einer durch Sie schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, können Sie weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB im Hinblick auf mangelhafte Leistung geltend machen.

8.4 Bei Beanstandungen während Ihrer Reise sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) unserem örtlichen Vertreter mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist ein örtlicher Vertreter nicht erreichbar oder vertraglich nicht geschuldet, sind uns etwaige Reisemängel unverzüglich unter den in Ihren Reiseunterlagen aufgeführten Kontaktdaten oder über Ihren Reisevermittler, bei der Sie Ihre Reise gebucht haben, mitzuteilen. Örtliche Vertreter und Reiseleiter sind von uns beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

8.5 Ist Ihre gebuchte Reise durch einen Reisemangel der in § 651i Abs. II BGB bezeichneten Arterheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können sie den Vertrag gemäß § 651l BGB kündigen. Eine Fristsetzung ist nur dann entbehrlich, wenn wir die Abhilfe verweigern oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist.

8.6 Wird der Vertrag nach Ihrer Kündigung aufgehoben, so behalten Sie dennoch Ihren Anspruch auf Rückbeförderung, sofern der Vertrag die Beförderung erfasste. Wir behalten hinsichtlich der erbrachten und bis zum Abschluss der Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt unser Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits von Ihnen geleistete Zahlungen haben wir Ihnen zu erstatten.


9. Rücktritt und Kündigung durch Eurowings Holidays

9.1 Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn wir

a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben haben und

b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die spätere Rücktrittsfrist angegeben wurden.

c) Der Rücktritt ist Ihnen gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der Ihnen in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde, spätestens jedoch:

• 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,

• 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,

• 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.

• Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

9.2 Wir sind aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall haben wir den Rücktritt unverzüglich nach unserer Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

9.3 Wir verlieren den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, wenn wir aus vorgenannten Gründen vom Vertrag zurücktreten.

9.4 Sofern wir infolge unseres Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet sind, haben wir Ihnen den Betrag unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu erstatten.

9.5 Wir sind berechtigt den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn Sie die Durchführung der gebuchten Reise auch nach Zugang einer durch uns erfolgten Abmahnung nachhaltig stören oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspflichten beruht. Kündigen wir, so behalten wir unseren Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den einzelnen Leistungsträgern gegebenenfalls erstatteten Beträge.


10. Flugbeförderung bei Pauschalreisen

10.1 Gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 sind wir verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) sämtlicher im Rahmen der gebuchten reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, werden wir Sie insoweit zunächst über die Identität der/ des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichten. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie entsprechend informieren. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung werden wir Sie über den Wechsel so rasch wie möglich unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemeinschaftliche Liste“), finden Sie unter folgender Internetseite: https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/air-safety-list_en.pdf

10.2 Wir empfehlen Ihnen, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.

10.3 Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und auch wir als Reiseveranstalter können die Erstattung aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung des betroffenen Gepäckstückes zu erstatten.

10.4 Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns, unserem örtlichen Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler, bei dem Sie die Reise gebucht haben, unverzüglich anzuzeigen. Die Reiseleiter vor Ort sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Diese Anzeige entbindet Sie nicht von der Pflicht, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.


11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

11.1 Vor Vertragsschluss werden wir Sie über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa sowie gegebenenfalls bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen unterrichten.

11.2 Für die Einhaltung aller für die Durchführung der gebuchten Leistungen wichtigen Vorschriften wie das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind.

11.3 Sofern wir nicht eigene Pflichten schuldhaft verletzt haben, haften wir nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben.


12. Haftungsbegrenzung

12.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die Nichtkörperschäden sind und nicht schuldhaft verursacht wurden, ist auf das Dreifache des vereinbarten Reisepreises beschränkt.

12.2 Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz oder ähnlichen internationalen Übereinkünften und daraus resultierenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

12.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der gebuchten Pauschalreise sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Wir haften für derartige Leistungsstörungen nur, wenn und soweit wir unsere Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten verletzt haben und diese Pflichtverletzung für den Schaden ursächlich war.


13. Verjährung

Da es sich bei der von Ihnen gebuchten Reise um eine Pauschalreise handelt, verjähren Ihre Ansprüche nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem vertraglichen Ende der Pauschalreise.

Unsere gesetzlichen Ersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Ihnen im Rahmen der Durchführung der Leistungen überlassenen Sachen verjähren in sechs Monaten nach Reiseende.


14. Reiseversicherungen

Wir empfehlen Ihnen für jede Reise den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bitte beachten Sie hierzu unsere besonderen Angebote in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen.


15. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht bearbeitet. Hierzu verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung unter https://www.holidays.eurowings.com/de-de/Datenschutz.


16. Geltendmachung von Ansprüchen / Verbraucherstreitbeilegung / OS-Plattform

16.1 Ihre Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2-7 BGB können Sie uns direkt gegenüber geltend machen oder auch über den Reisevermittler, bei dem Sie Ihre Reise gebucht haben. Wir empfehlen die Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger.

16.2 Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeteiligung teilnehmen.

16.3 Für Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, weisen wir jedoch auf die Plattform der Europäischen Kommission zur Online Streitbeilegung (OS) hin, die für Beschwerden genutzt werden kann. Diese Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

17. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Reisehinweise

a. Reiseveranstalter und Reisevermittler haben regelmäßig keinen Einfluss auf Entscheidungen der Fluggesellschaften zur Durchführung von Flügen. Insbesondere kurzfristige Änderungen der Abreise-und Ankunftszeiten, der Streckenführung sowie des zum Einsatz gelangenden Fluggerätes können nicht ausgeschlossen werden. Bisweilen werden auch andere Fluggesellschaften mit der Durchführung von Flügen beauftragt. Dabei gilt: Sie werden bei Buchung gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet. Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter (hier) eingesehen werden.


b. Bitte beachten Sie, dass die persönlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbestätigung mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen müssen.


c. Ein Beförderungsanspruch besteht nur für die bestätigten Flüge.


d. Die Check-In Zeiten variieren. Konkrete Zeiten erfahren Sie unter der Service-Telefonnummer oder auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft. Meist beginnt der Check-In ca. 120 Minuten vor Abflug. Der Fluggast sollte sich daher spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter einfinden. Besonders bei außereuropäischen Flugzielen beginnt der Check-In jedoch teilweise erheblich früher und schließt der Schalter nicht selten bereits 120 Minuten vor Abflug. Bitte beachten Sie: Verspätetes Erscheinen gilt als Nichterscheinen („noshow“). Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, zieht dies vielfach eine Stornierung des Rückfluges nach sich. Gleiches gilt bei Unterlassen einer von einigen Fluggesellschaften geforderten Bestätigung des Rückfluges. Bei Nichtinanspruchnahme von Flügen behalten Fluggesellschaften regelmäßig den Flugpreis in voller Höhe ein. Auf Wunsch führen wir jedoch gerne gegen eine Bearbeitungsgebühr von 35 EUR eine Erstattung nicht angefallener Steuern und Flughafengebühren für Sie durch.


e. Da Ausfälle und Verspätungen im Zugverkehr nicht ausgeschlossen werden können, wird für eine Anreise zum Flughafen per Bahn dringend empfohlen, eine Zugverbindung zu wählen, der zufolge laut Fahrplan der Bahn eine Ankunft am Abfertigungsschalter des Abflughafens mindestens 3 Stunden vor Abflug gegeben ist und darüber hinaus die rechtzeitige Ankunft(s. oben) gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einer Alternativzugverbindung gewährleistet ist.


f. Die Gepäckbeförderungsbedingungen variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif. Näheres zu zulässigem Reise- und Handgepäck, Sonder- und Übergepäck, Anmeldepflicht und anderem Wissenswertem rund um das Thema Gepäckbeförderung erfahren Sie auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft oder der Service-Hotline der befördernden Fluggesellschaft. Generell gilt: Medikamente, Schlüssel, wichtige Dokumente und Wertgegenstände gehören ins Handgepäck. Verstöße hiergegen können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluss von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter führen.


g. Gepäckschaden und Gepäckverlust sind unverzüglich der befördernden Fluggesellschaft selbst oder deren Abfertigungsagenten am Zielflughafen zu melden und als Nachweis hierüber ein Schadensprotokoll (P.I.R.) aufzunehmen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks, schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks, zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden.


h. Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kleinkind oder Kind eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder bei Ihrer Buchungsstelle über die für Sie geltenden Bestimmungen. Meist gilt: Kleinkinder werden frühestens ab einem Alter von 6 Wochen befördert und reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck, es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung vor.


Ab einem Alter von 2 Jahren belegen Kinder einen eigenen Sitz. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder und Jugendliche, jünger als 16 Jahre werden nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. In Spanien und Frankreich müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es ist Sache des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen.


i. Die Beförderungsbedingungen für Schwangere variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Informieren Sie sich deshalb bitte direkt bei der jeweils befördernden Fluggesellschaft. Meist wird eine Luftbeförderung ab der 28. Schwangerschaftswoche abgelehnt.


j. Das gebuchte Hotelzimmer steht am Ankunftstag erst ab der offiziellen Check-In-Zeit des jeweiligen Hotels (meist 14:00 Uhr Ortszeit) zur Verfügung. Am Abreisetag ist die offizielle Check-Out-Zeit des jeweiligen Hotels (meist 10:00 Uhr Ortszeit) zu beachten.


k. Andere Länder, andere Sitten: Bitte beachten Sie, dass manche Hotels statt des klassischen Doppelbettes auch 2 Einzelbetten oder sog. Queensize oder Kingsize Betten anbieten. Der Reiseveranstalter hat hierauf keinen Einfluss.


l. Es wird dringend empfohlen, Wertgegenstände wie z.B. Zahlungsmittel und Schmuck, aber auch Reiseausweise, Reiseunterlagen und elektronische Geräte sicher verschlossen in einem Zimmer- oder Hotelsafe aufzubewahren.

Stand: 21.06.2022


Gewinnspiel AGB

Gewinn: Ein YGO Trip (Flüge + Hotel + Aktivität) im Wert von 2.500€ für 2 Personen nach Ägypten.

1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme am genannten Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderlichen Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion online auf dem Instagram-Account von ygotrips.

(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist die YGO GmbH, Leipziger Platz 3 10117 Berlin.

(3) Mit Teilnahme an dem Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.

(4) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta oder TikTok, es wird weder von Meta oder TikTok gesponsert, unterstützt noch organisiert.

2. Teilnahme

(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der YGO GmbH, sowie deren Angehörige. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.

(2) Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie den Gewinnspiel Post auf der ygotrips Instagram Seite mit “Gefällt mir” versehen und einen Account in den Kommentaren verlinken.

(3) Die Teilnahme ist ab dem 17.10.23 bis zum 31.10.23 23:59 Uhr möglich. Gewinnspiel-Teilnahmen nach dem Teilnahmeschlussdatum werden nicht berücksichtigt.

(4) Die Teilnahme über einen Gewinnspielservice ist ausgeschlossen; es sind nur höchstpersönliche Anmeldungen zulässig.

3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung

(1) Der/Die Gewinner:in erhält folgenden Gewinn:

  • Einen YGO Trip im Wert von 2.500€ für 2 Personen. Dieser besteht aus:
  • Hin- und Rückflüge aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Ägypten für 2 Personen
  • 5 Hotelübernachtungen inkl. Frühstück für 2 Personen
  • Aktivität im Zielgebiet für 2 Personen

Reisetermin nach Absprache und Verfügbarkeit.

Termin für die Aktivität wird vorgegeben. Aus organisatorischen und witterungsbedingten Gründen behält sich der Veranstalter der Aktivität Änderungen im Ablauf, Dauer und des Termins vor. Änderungen können sich daher auch kurzfristig ergeben.

(2) Der/Die Gewinner:in wird unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmer:innen ermittelt und in einem fairen Losverfahren ausgelost.

(3) Der/Die Gewinner:in wird am 01.11.23 per Instagram direct message benachrichtigt.

(4) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden. Eine Gewinnausschüttung an Dritte ist nicht möglich.

4. Haftung und Freistellung

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer Meta oder TikTok von jeder Haftung frei.

5. Ausschluss

(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt die YGO GmbH, den/die jeweilige/n Teilnehmer:in von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der/die Teilnehmer:in falsche Angaben macht oder die Rechte Dritter verletzt. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.

(2) Handelt es sich bei dem/der ausgeschlossenen Teilnehmer:in um den/die bereits ausgeloste/n Gewinner:in, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

(3) Bleibt von dem/der Gewinner:in innerhalb von 3 Tagen die Rückmeldung auf die Gewinnmitteilung aus, erlischt der Gewinnanspruch.

(4) Die YGO GmbH behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulation, den/die entsprechende/n Teilnehmer:in bei der Verlosung nicht zu berücksichtigen.

6. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen

Die YGO GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise, vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Meta oder TikTok) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.

7. Datenschutz

Die YGO GmbH ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen, sofern die YGO GmbH diese selbst verarbeitet. Die YGO GmbH wird die Angaben zur Person der Teilnehmenden sowie sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Die YGO GmbH wird die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung der Teilnehmenden vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Der/Die Teilnehmer:in kann jederzeit Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten verlangen.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.

Stand: Oktober 2023